Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der DRH SERVICES
Stand: Juli 2026
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der DRH SERVICES gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen einer dritten Partei (nachfolgend "Kunde") und der DRH SERVICES, unabhängig vom Vertragstyp (Warenverkauf, Dienstleistung, Werkleistung, Regieleistung).
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB). Soweit Bestimmungen nur für einen der beiden Kundentypen gelten, wird dies gesondert ausgewiesen.
(3) Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
§ 2 PREISE
(1) Für Verbraucher (§ 13 BGB) verstehen sich alle Preisangaben als Endpreise (Bruttopreise) einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Für Unternehmer (§ 14 BGB) verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(3) Preise in individuellen Angeboten verstehen sich für das Komplettangebot und behalten nur ihre Gültigkeit bei gleichzeitiger Bestellung aller darin enthaltener Positionen.
(4) Bei Regieleistungen gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze und Materialpreise der Preisliste der DRH SERVICES. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand.
(5) Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen und fallen zusätzlich an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die auf der Website von DRH SERVICES dargestellten Dienstleistungen und Waren stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch DRH SERVICES in Textform (E-Mail, Brief) oder dadurch, dass mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung bzw. Lieferung begonnen wird.
(3) Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume der DRH SERVICES (z. B. beim Kunden vor Ort) oder im Fernabsatz (online, telefonisch, per E-Mail) geschlossen werden, erhält der Kunde als Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung in Textform.
§ 4 LIEFERUNG / LEISTUNGSERBRINGUNG
(1) Die Lieferung/Leistungserbringung erfolgt gemäß Absprache bzw. gemäß Vertrag. Vorbehaltlich der Lieferung/Leistungserbringung in Teilen durch die DRH SERVICES.
(2) Angegebene Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und sonstige unvorhersehbare und nicht von DRH SERVICES zu vertretende Umstände berechtigen DRH SERVICES, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. DRH SERVICES wird den Kunden über Verzögerungen unverzüglich informieren.
(4) Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferung an Unternehmer mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
§ 5 REGIELEISTUNGEN (INSBESONDERE NOTDIENST)
(1) Werden Leistungen auf Regiebasis (z. B. Notdienst, Reparaturen mit unklarem Umfang) vereinbart, so richtet sich die Vergütung nach dem tatsächlichen Aufwand an Arbeitszeit und Material.
(2) Der voraussichtliche Leistungsumfang wird geschätzt. Der tatsächlich erforderliche Aufwand kann – insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Gegebenheiten (z. B. versteckte Mängel, korrodierte Verbindungselemente, nicht erkennbare konstruktive Besonderheiten) – von der Schätzung abweichen.
(3) Werden bei Beginn der Arbeiten unvorhergesehene Umstände festgestellt, die eine Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs erfordern, wird DRH SERVICES den Kunden unverzüglich informieren und dessen Zustimmung zur Änderung einholen.
(4) Im Notdienstfall (akuter Notstand, Gefahr für Leib, Leben oder erhebliche Sachwerte) ist DRH SERVICES berechtigt, unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern dieser nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
(5) Bei Regieleistungen werden Arbeitszeiten und Materialverbrauch dokumentiert. Der Kunde erhält mit der Rechnung eine Übersicht der erbrachten Leistungen.
§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHT
(1) Der Kunde hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:
- Bereitstellung der Arbeitsplätze
- Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen erforderlichen Versorgungseinrichtungen
- Freihaltung der Arbeitsbereiche von Gegenständen, die die Durchführung der Arbeiten behindern könnten.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, ist DRH SERVICES berechtigt, Wartezeiten und Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(3) Soweit die Leistungserbringung eine aktive Mitwirkung des Kunden erfordert (z. B. bei Beratungsleistungen), ist DRH SERVICES berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Kunde die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Auskünfte nicht erteilt und damit die Maßnahmen verhindert.
§ 7 ABNAHME
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie in Besitz genommen hat und: a) eine Abnahmeerklärung abgegeben hat, b) der Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung widerspricht, oder c) die Leistung in Gebrauch genommen hat.
(2) Stellt der Kunde Mängel fest, hat er diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 8 ZAHLUNG
(1) Der Kaufpreis / Werklohn ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinses über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bzw. die Beitreibung der Forderung durch ein von uns beauftragtes Inkassobüro behalten wir uns vor.
(2) Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto der DRH SERVICES zu tätigen; dieses wird auf der Rechnung mitgeteilt.
(3) Bei größeren Aufträgen ist DRH SERVICES berechtigt, Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
(4) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DRH SERVICES unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen DRH SERVICES ist ausgeschlossen, soweit nicht DRH SERVICES zustimmt.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bei Werkleistungen an beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist:
- 2 Jahre bei Verbrauchern (§ 13 BGB)
- 1 Jahr bei Unternehmern (§ 14 BGB) jeweils ab Abnahme.
(3) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist: - 1 Jahr bei Verbrauchern (§ 13 BGB) - Keine Gewährleistung bei Unternehmern (§ 14 BGB) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei Mängeln ist DRH SERVICES nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Vertrag wandeln (Rücktritt) oder den Kaufpreis / Werklohn mindern.
§ 10 HAFTUNG
(1) DRH SERVICES haftet unbeschränkt: - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, - für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DRH SERVICES oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, - für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden.
(2) Im Übrigen haftet DRH SERVICES nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Mangelfolgeschäden – wird ausgeschlossen.
(4) Für alle bauseits gestellten Materialien wird von DRH SERVICES weder eine Garantie noch eine Gewährleistung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäßen Beschaffenheitsmerkmale solcher Materialien. DRH SERVICES übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Mängeln bauseitig bereitgestellter Materialien beruhen.
§ 11 EIGENTUMSVORBEHALT UND ERWEITERTER EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum der DRH SERVICES (Eigentumsvorbehalt). Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist DRH SERVICES berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.
(2) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde DRH SERVICES unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
§ 12 WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN
(1) Sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der DRH SERVICES oder im Fernabsatz geschlossen wurde, steht dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert in Textform und ist nicht Bestandteil dieser AGB. Die jeweils gültige Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss übergeben.
(3) Im Falle des Widerrufs nach bereits begonnener Leistung hat der Kunde DRH SERVICES einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht.
§ 13 VERTRAULICHKEIT
(1) DRH SERVICES behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Geschäftsvorgangs, der Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform der Zustimmung kann nicht verzichtet werden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn DRH SERVICES aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behölfliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang persönliche Angriffe gegen DRH SERVICES oder deren Berufsausübung stattfinden und DRH SERVICES sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
(3) DRH SERVICES führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Der Kunde erhält die Übersicht der erbrachten Leistungen mit der Rechnung. Soweit sich in der Aufzeichnung Originale befinden, werden diese der Rechnung in Kopie mit entsprechendem Vermerk beigefügt.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine separate Datenschutzerklärung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.
§ 14 STREITBEILEGUNG
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
(2) DRH SERVICES ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gerichtsstandsregelung.
§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages und/oder der AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
